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Rund um das Grabmal |
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Grabpflege - Vollservice für Grabstein und Bepflanzung
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Grabsteinpflege und Blumenschmuck über Jahrzehnte gesichert
Dem Verstorbenen ein dauerhaftes und würdiges Andenken bewahren - dazu gehört ein individueller Stein und ein gepflegtes Grab.
Aber 10, 20 oder 30 Jahre sind eine lange Zeit und bei allem guten Willen: Umzug, Zeitmangel oder Krankheit verhindern oft eine ordentliche Betreuung der Grabstätte.
Mit einem Vollservice-Vertrag der Grabpflege- und Vorsorgegenossenschaft Schwäbischer Steinmetzbetriebe beugen Sie vor. Denn er garantiert Ihnen über die gesamte Laufzeit einen rundum gepflegten Zustand der Grabstätte - inklusiv Grabstein, Bepflanzung und Blumenschmuck.
Ein beruhigender Gedanke! |
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Vollservice-Grabpflege - Warum?
Genauso wichtig wie Bepflanzung und Blumenschmuck ist die Pflege des Grabsteins. Aus gutem Grund. Wussten Sie z.B., dass Sie als Grabinhaber für die Standsicherheit des Grabmals haften?
Mit einem Vollservice-Vertrag sichern Sie sich ab. Dann sorgt der Steinmetz als Fachmann dafür, dass nichts passiert, und übernimmt die Haftung für Sie. Darüberhinaus führt er alle notwendigen Steinarbeiten durch und gibt rechtzeitig die saisongemäße Bepflanzung in Auftrag.
Sie haben also alles komplett in einer Hand mit nur einem Vertragspartner. Dieser Vorteil zeigt sich auch bei einer weiteren Bestattung. Hier erledigt der Steinmetz alle nötigen Arbeiten und stellt den alten Zustand der Grabstätte komplett wieder her. |
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Diese Leistungen bietet Ihnen nur Grabpflege mit Vollservice:
• Überwachung der Standsicherheit des Grabsteins
und Durchführung der dazu nötigen Maßnahmen
• Übernahme der Standsicherheits-Haftung
• Reinigung und Instandhaltung des Grabsteins,
der Grabeinfassung und der Grababdeckung
• Regelmäßige Erneuerung der Inschriften
• Wiederherstellung des kompletten Grabes nach einer weiteren
Bestattung inkl. Bepflanzung und Blumenschmuck
• Pflege vorhandener Grabbepflanzung durch einen
geeigneten Fachmann
• Erneuerung des Blumenschmucks mit Pflanzen der Saison
• Auflösung der Grabstätte und Entsorgung nach
Ablauf des Grabnutzungsrechts
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Doppelte Garantie für gewissenhafte Ausführung aller Leistungen
Für Qualität bürgen Ihr Steinmetz und die Grabpflege- und Vorsorgegenossenschaft Schwäbischer Steinmetzbetriebe.
Mit regelmäßigen Kontrollen vor Ort wacht die Genossenschaft darüber, dass alle im Vollservice-Vertrag vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht und sorgfältig und gewissenhaft ausgeführt werden. Ausserdem bürgt sie für die Leistungserbringung während der Laufzeit des Vertrages.
Mit einem Vollservice-Grabpflegevertrag können Sie also sicher sein: Ob über 10, 20 oder 30 Jahre, das Grab wird während der gesamten Laufzeit betreut und in Ordnung gehalten. |
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| So schliessen Sie den Vollservice-Grabpflege-Vertrag ab: |
| Sie bestimmen den Steinmetz, dem Sie den Vollservice für die Grabstätte anvertrauen wollen und legen mit ihm zusammen den Leistungsumfang fest - von der Steinpflege bis zu den gärtnerischen Arbeiten.
Ausserdem bestimmen Sie Beginn und Dauer der Pflegemaßnahmen.
Die sich daraus ergebende Vertragssumme wird fällig nach Prüfung und Unterzeichung des Vertrags durch die Genossenschaft. Diese verwaltet die Gesamtsumme für die Dauer der Grabpflege treuhänderisch und legt sie sicher an. Mit den Zinsen werden die während der Vertragslaufzeit anfallenden Kosten und Preissteigerungen beglichen. So sind Sie auch noch vor Preiserhöhungen sicher. |
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Grabpflege- und Vorsorgegenossenschaft Schwäbischer Steinmetzbetriebe e. G.
86156 Augsburg Sommestr. 53 A
Telefon und Fax: 0821 / 40 43 43
eMail: grabpflege.steinmetze@t-online.de |
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